Teamwechsel-Angebote

Spieler mit auslaufenden Verträgen
In der zweiten Hälfte der Saison, in der der Vertrag eines Spielers ausläuft können alle gegnerische Teams diesem Spieler ein Teamwechsel-Angebot unterbreiten. Wird ein Team mit einem gegnerischen Spieler mit auslaufendem Vertrag einig, so wechselt der Spieler zur nächsten Saison zum neuen Team.
Hat der Spieler seinen auslaufenden Vertrag bei seinem (alten bzw. aktuellen) Team bereits verlängert, so kann er keine weiteren Verträge unterschreiben. D.h., die gegnerischen Teams können ihm kein Teamwechsel-Angebot unterbreiten.
Die Verhandlung erstreckt sich über mehrere Verhandlungsrunden. Es ist möglich, eine Verhadlung auch über mehrere Tage hinweg zu führen.
Forderung, Angebot und Vorvertrag
Beide Verhandlungsparteien - der Teammanager eines Teams und der Spieler - geben in jeder Verhandlungsrunde jeweils ein Angebot bzw. eine Forderung ab. Stimmt das Angebot mit der Forderung überein, so wird ein Vorvertrag unterzeichnet. In diesem Fall ist die Verhandlung erfolgreich abgeschlossen. Es ist allerdings noch nicht sicher, ob der Spieler zur nächsten Saison tatsächlich zum neuen Team wechselt.
Passen die Vorstellungen des Teammanagers und die des Spielers nicht zueinander, so geht es in die nächste Verhandlungsrunde, in der beide Seite ihre Vorstellungen bezüglich der Vertragsmodalitäten anpassen können.
Vorvertrag wird zum regulären Vertrag
Nach dem Abschluss eines Vorvertrages mit einem Team wartet der Spieler auf die Angebote von anderen Teams. Dabei liegt die Wartezeit im Allgemeinen bei drei Tagen nach dem Abschluss des ersten Vorvertrages. Ist die Wartezeit abgelaufen, so muss der Spieler über die Annahme eines der Angebote entscheiden. Sollte er ein einziges Angebot bekommen haben, so nimmt er das Angebot an. Aus dem Vorvertrag wird ein regulärer Vertrag und der Spieler spielt ab der nächsten Saison für das entsprechende Team. Sollte der Spieler mehrere Angebote vorliegen haben, so nimmt er das beste Angebot an. Alle anderen Angebote bzw. Vorveräge werden gegenstandslos.
Abbruch der Verhandlung
Die Anzahl der Verhandlungsrunden ist durch die Bereitschaft des Spielers zu verhandeln beschränkt. Mit jeder neuen Runde sinkt seine Bereitschaft. Ist die Bereitschaft des Spielers bei 0 angekommen, so ist die Verhandlung entgültig beendet, ohne dass es zu einer Einigung gekommen ist. Eine weitere Verhandlung ist nicht möglich.
Handgeld
Kommt es zum erfolgreichen Abschluß der Verhandlung, so ist u.U. ein Handgeld für den Spieler fällig. Das Handgeld ist einmalig zu zahlen und wird direkt nach der festen Zusage des Spielers zu wechseln vom Konto des neuen Teams des Spielers abgebucht.
Voraussetzungen für den Start der Vertragsverhandlung
Veto des Vorstandes
In einigen Fällen kann der Vorstand ein Veto gegen ein unterbreitetes Teamwechsel-Angebot einlegen. Dabei wird ein von Ihnen bereits unterbreitetes Angebot vom Präsidenten des Clubs zurückgezogen.

Ablehnung des Angebotes durch den Spieler
Soll der Spieler als Stammspieler verpflichtet werden, so läuft das Teamwechselverfahren wie gewöhnlich ab. Soll er jedoch als Ergänzungsspieler verpflichtet werden, so prüft er, wie gut seine Chancen sind, regelmäßig zum Spieleinsatzt zu kommen. Schätzt er die Chancen als gut ein, so läuft das Teamwechselverfahren wie gewöhnlich ab. Bewertet er seine Chancen jedoch als schlecht, so weigert er sich, das Angebot des Teams anzunehmen. Dies gilt auch dann, wenn der Spieler keine weiteren Teamwechselangebote vorliegen hat.

Als zukünftiger Stammspieler gilt ein Spieler dann, wenn sein Technikwert über dem durchschnittlichen Technikwert der Spieler auf seiner Position (z.B. ZM) aus dem bietenden Team liegt. Andererseits gilt er als Ergänzungsspieler.

Als gut gelten die Chancen eines Ergänzungsspielers regelmäßig eingesetzt zu werden dann, wenn die durchschnittliche Spielpraxis der Spieler auf seiner Position (z.B. ZM) bei dem bietenden Team über 50 Punkten liegt. Andererseits hat er schlechte Chancen auf den Spieleinsatz.
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