Teamwechsel-Angebote
Spieler mit auslaufenden Verträgen
In der zweiten Hälfte der Saison, in der der Vertrag eines Spielers
ausläuft können alle gegnerische Teams diesem Spieler ein
Teamwechsel-Angebot unterbreiten. Wird ein Team mit einem gegnerischen Spieler
mit auslaufendem Vertrag einig, so wechselt der Spieler zur nächsten
Saison zum neuen Team.
Hat der Spieler seinen auslaufenden Vertrag bei seinem (alten bzw. aktuellen)
Team bereits verlängert, so kann er keine weiteren Verträge
unterschreiben. D.h., die gegnerischen Teams können ihm kein
Teamwechsel-Angebot unterbreiten.
Die Verhandlung erstreckt sich über mehrere Verhandlungsrunden.
Es ist möglich, eine Verhadlung auch über mehrere Tage hinweg
zu führen.
Forderung, Angebot und Vorvertrag
Beide Verhandlungsparteien - der Teammanager eines Teams und der Spieler -
geben in jeder Verhandlungsrunde jeweils ein Angebot bzw.
eine Forderung ab. Stimmt das Angebot mit der Forderung überein,
so wird ein Vorvertrag unterzeichnet. In diesem Fall ist die Verhandlung
erfolgreich abgeschlossen. Es ist allerdings noch nicht sicher,
ob der Spieler zur nächsten Saison tatsächlich zum neuen Team wechselt.
Passen die Vorstellungen des Teammanagers und die des Spielers nicht
zueinander, so geht es in die nächste Verhandlungsrunde,
in der beide Seite ihre Vorstellungen bezüglich der
Vertragsmodalitäten anpassen können.
Vorvertrag wird zum regulären Vertrag
Nach dem Abschluss eines Vorvertrages mit einem Team
wartet der Spieler auf die Angebote von anderen Teams. Dabei liegt
die Wartezeit im Allgemeinen bei drei Tagen nach dem
Abschluss des ersten Vorvertrages. Ist die Wartezeit abgelaufen, so
muss der Spieler über die Annahme eines der Angebote entscheiden.
Sollte er ein einziges Angebot bekommen haben, so nimmt er das Angebot an.
Aus dem Vorvertrag wird ein regulärer Vertrag und der Spieler spielt
ab der nächsten Saison für das entsprechende Team.
Sollte der Spieler mehrere Angebote vorliegen haben, so nimmt
er das beste Angebot an. Alle anderen Angebote bzw. Vorveräge
werden gegenstandslos.
Abbruch der Verhandlung
Die Anzahl der Verhandlungsrunden ist durch die Bereitschaft des Spielers
zu verhandeln beschränkt. Mit jeder neuen Runde sinkt seine Bereitschaft.
Ist die Bereitschaft des Spielers bei 0 angekommen, so ist die
Verhandlung entgültig beendet, ohne dass es zu einer Einigung gekommen ist.
Eine weitere Verhandlung ist nicht möglich.
Handgeld
Kommt es zum erfolgreichen Abschluß der Verhandlung, so ist u.U.
ein Handgeld für den Spieler fällig. Das Handgeld ist einmalig
zu zahlen und wird direkt nach der festen Zusage des Spielers
zu wechseln vom Konto des neuen Teams des Spielers abgebucht.
Voraussetzungen für den Start der Vertragsverhandlung
-
Der Spieler besitzt nur einen Vertrag (keinen Nachfolgevertrag).
-
Der Vertrag des Spielers läuft in der laufenden Saison aus.
- Der Zeitpunkt der Vertragsverhandlung befindet sich
in oder nach der Winterpause (in der Rückrunde)
der entsprechenden Saison.
Veto des Vorstandes
In einigen Fällen kann der Vorstand ein Veto gegen ein
unterbreitetes Teamwechsel-Angebot einlegen.
Dabei wird ein von Ihnen bereits unterbreitetes
Angebot vom Präsidenten des Clubs zurückgezogen.
-
Gehalt-Obergrenze
Das Gehalt des Spielers, der verpflichtet werden soll
darf maximal das Doppelte des Durchschnittsgehalts des
aktuellen Kaders betragen. In anderen Worten: es darf
das durchschnittliche Gehalt Ihrer Spieler um maximal
100 Prozen übersteigen.
-
Negativer Kontostand
Ist der Kontostand Ihres Teams negativ, so dürfen Sie keine
Teamwechsel-Angebote unterbreiten.
-
Drohender negativer Kontostand
Hat ein Team mehrere ablösefreie Teamwechsel-Angebote abgegeben,
so darf die Summe der zugesicherten Handgelder den Betrag nicht
übersteigen, den im jeweiligen Augenblick das Konto des Teams ausweist.
Ablehnung des Angebotes durch den Spieler
Soll der Spieler als Stammspieler verpflichtet werden, so läuft das
Teamwechselverfahren wie gewöhnlich ab. Soll er jedoch als
Ergänzungsspieler verpflichtet werden, so prüft er, wie gut seine
Chancen sind, regelmäßig zum Spieleinsatzt zu kommen. Schätzt
er die Chancen als gut ein,
so läuft das Teamwechselverfahren wie gewöhnlich
ab. Bewertet er seine Chancen jedoch als schlecht,
so weigert er sich, das Angebot des Teams
anzunehmen. Dies gilt auch dann, wenn der Spieler keine weiteren
Teamwechselangebote vorliegen hat.
Als zukünftiger Stammspieler gilt ein Spieler dann, wenn sein
Technikwert über dem durchschnittlichen Technikwert der Spieler
auf seiner Position (z.B. ZM) aus dem bietenden Team liegt. Andererseits
gilt er als Ergänzungsspieler.
Als gut gelten die Chancen eines Ergänzungsspielers
regelmäßig eingesetzt zu werden dann, wenn die durchschnittliche
Spielpraxis der Spieler auf seiner Position (z.B. ZM) bei dem bietenden
Team über 50 Punkten liegt. Andererseits hat er schlechte Chancen
auf den Spieleinsatz.